Mehrweggeschirrpflicht
Auszug dem Reglement der Stadt Bern
An bewilligungspflichtigen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund muss grundsätzlich Pfand- und Mehrweggeschirr verwendet werden. Die Veranstaltenden sind für die Einhaltung der Regelung verantwortlich.
Mehrweggeschirr wird mehrmals verwendet und ist aus Kunststoff, Glas oder Porzellan. Es wird gegen ein Pfand ausgehändigt. Es gibt dem Gebinde einen Wert und sorgt dafür, dass es zurückgebracht wird. Auf das Mehrweggebinde zahlen die Konsumierenden zusätzlich zum Verkaufspreis ein Depot. Dieses beträgt in der Regel CHF 2.–. Das Depot wird auf allen Gebindeteilen erhoben.
Ein Beispiel: Für Becher, Teller, Messer und Gabel (Besteck wird nur im Set abgegeben) werden total CHF 6.– berechnet.
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